Außerfachlicher Kompetenzbereich
Arabistik/ Islamwissenschaft
Eine Übersicht, welche Module Sie für diesen außerfachlichen Kompetenzbereich belegen müssen, finden Sie im Modulverzeichnis zum Fach „Arabistik/Islamwissenschaft“ im Abschnitt „Modulpaket (außerfachlicher Kompetenzbereich) "Arabistik/Islamwissenschaften".
Ethnologie
Eine Übersicht, welche Module Sie für diesen außerfachlichen Kompetenzbereich belegen müssen, finden Sie im Modulverzeichnis zum Fach „Ethnologie“ im Abschnitt "Ethnologie als Kompetenzbereich im Umfang von 41 C in einem anderen Bachelor-Studiengang".
Geschichte
Eine Übersicht, welche Module Sie für diesen außerfachlichen Kompetenzbereich belegen müssen, finden Sie im Modulverzeichnis zum Fach „Geschichte“ im Abschnitt "Modulpaket „Geschichte“ im Rahmen des Bachelor-Studiengangs „Ostasienwissenschaft/Moderne Sinologie“.
Geschichte und Wirtschafts- und Sozialgeschichte
Der Studiengang bietet Einblick in die wichtigsten Trends der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung im 19. und 20. Jahrhundert und konzentriert sich damit auf die Wirtschaftsgeschichte der Moderne. Er verfolgt wirtschafts- und gesellschaftsgeschichtliche Entwicklungsprozesse vom Merkantilismus über die Industrialisierung mit ihrer Entstehung von Großkonzernen, Massenproduktion und -konsum, bis hin zur Konstituierung unserer heutigen modernen Dienstleistungs- und Kommunikationsgesellschaft.
Eine Übersicht, welche Module Sie für diesen außerfachlichen Kompetenzbereich belegen müssen, finden Sie im Modulverzeichnis zum Fach „Geschichte“ im Abschnitt "Modulpaket "Geschichte und Wirtschafts- und Sozialgeschichte" im Rahmen des Bachelor-Studiengangs "Soziologie".
Geschlechterforschung
Eine Übersicht, welche Module Sie für diesen außerfachlichen Kompetenzbereich belegen müssen, finden Sie im Modulverzeichnis zum Fach „Geschlechterforschung“ im Abschnitt „Modulpaket (außerfachlicher Kompetenzbereich) "Geschlechterforschung" im Umfang von 42 C“.
Individuelles Modulpaket
Interdisziplinäre Indienstudien
Eine Übersicht, welche Module Sie für diesen außerfachlichen Kompetenzbereich belegen müssen, finden Sie im Modulverzeichnis zum Fach „Interdisziplinäre Indienstudien“ im Abschnitt „Modulpaket "Interdisziplinäre Indienstudien" im Umfang von 42 C“.
Musikwissenschaft
Eine Übersicht, welche Module Sie für diesen außerfachlichen Kompetenzbereich belegen müssen, finden Sie im Modulverzeichnis zum Fach „Musikwissenschaft“ im Abschnitt „Modulpaket "Musikwissenschaft" in den Bachelor-Studiengängen "Ethnologie" und "Ostasienwissenschaft/ Moderne Sinologie".
Philosophie
Eine Übersicht, welche Module Sie für diesen außerfachlichen Kompetenzbereich belegen müssen, finden Sie im Modulverzeichnis zum Fach „Philosophie“ im Abschnitt „Modulpaket (außerethnologischer Kompetenzbereich) "Philosophie" im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Ethnologie (43 C)".
Politikwissenschaft (zulassungsbeschränkt)
Eine Übersicht, welche Module Sie für diesen außerfachlichen Kompetenzbereich belegen müssen, finden Sie in der Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelor-Studiengang „Politikwissenschaft“ im Abschnitt „Modulpaket (außerfachlicher Kompetenzbereich) „Politikwissenschaft“.
Die Zulassung zu den Modulen der Politikwissenschaft ist auf 5 Studierende begrenzt.
Rechtswissenschaft - Öffentliches Recht
Im Modulpaket (außerfachlicher Kompetenzbereich) im Studiengebiet „Rechtswissenschaft – Öffentliches Recht“ sind wenigstens 37 C nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben.
A) Pflichtmodule
Es müssen Module im Umfang von mindestens 14 C erfolgreich absolviert werden:
S.RW.0211K Staatsrecht I (7 C/6 SWS)
S.RW.0212K Staatsrecht II (7 C/6 SWS) oder
S.RW.0212HA Staatsrecht II (8 C/6 SWS)
B) Wahlpflichtmodule
Es müssen Module im Umfang von mindestens 23 C erfolgreich absolviert werden:
S.RW.0214K Staatsrecht III (Bezüge zum Völker- und Europarecht) (4 C/4 SWS)
S.RW.1223K Verwaltungsrecht I (7 C/6 SWS)
S.RW.1215 Europarecht I (6 C/2 SWS)
S.RW.1217 Völkerrecht I (6 C/2 SWS)
S.RW.1218 Public International Law II (International Organizations) (6 C/2 SWS)
S.RW.1220 Internationaler Menschenrechtsschutz (6 C/2 SWS)
S.RW.1221 Europäisches Verfassungsrecht u. Verfassungsrechtsvergleichung (6 C/2 SWS)
S.RW.1226 Umweltrecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1227 Öffentliches Wirtschaftsrecht II (Regulierungsrecht) (6 C/2 SWS)
S.RW.1229 Internationales und europäisches Wirtschaftsrecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1230 Cases and Developments in Economic International Law (6 C/2 SWS)
S.RW.1231 Datenschutzrecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1232 Rundfunkrecht (mit Bezügen zum Recht der Neuen Medien) (6 C/2 SWS)
S.RW.1233 Telekommunikationsrecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1234 Europarecht II (6 C/2 SWS)
S.RW.1236 Sozialrecht I (6 C/2 SWS)
S.RW.1237 Sozialrecht II (6 C/2 SWS)
S.RW.1240 Cases and Developments in Public International Law (6 C/2 SWS)
S.RW.1248 Verwaltungsrecht II (Bes. Teil) (6 C/4 SWS)
S.RW.1249 Öffentliches Wirtschaftsrecht I (AT) (6 C/2 SWS)
S.RW.1252 Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (6 C/2 SWS)
S.RW.1254 Aktuelle Rechtsprechung zum Europarecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1416K Allgemeine Staatslehre (4 C/2 SWS)
S.RW.1417K Verfassungsgeschichte der Neuzeit (4 C/2 SWS)
S.RW.1431K Kirchliche Rechtsgeschichte (4 C/2 SWS)
Anstelle der Wahlpflichtmodule können auf Antrag, der an die Studiendekanin oder den Studiendekan der Philosophischen Fakultät zu richten ist, andere öffentlich-rechtliche Module (Alternativmodule) aus dem Modulverzeichnis der fachspezifischen Bestimmungen des 2-Fächer-BA-Faches Rechtswissenschaften in der jeweils aktuellen Fassung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen absolviert werden. Dem Antrag ist die Zustimmung der Studiendekanin oder des Studiendekans der Juristischen Fakultät beizufügen. Die Entscheidung trifft die Studiendekanin oder der Studiendekan der Philosophischen Fakultät. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden; ein Rechtsanspruch der Antragstellering oder des Antragstellers auf Zulassung eines Alternativmoduls besteht nicht.
Rechtswissenschaft - Strafrecht
Im Modulpaket (außerfachlicher Kompetenzbereich) im Studiengebiet „Rechtswissenschaft – Strafrecht“ sind wenigstens 39 C nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben.
A) Pflichtmodule
Es müssen Module im Umfang von mindestens 16 C erfolgreich absolviert werden:
S.RW.0311K Strafrecht I (8 C/7 SWS) oder
S.RW.0311HA Strafrecht I (9 C/7SWS)
S.RW.0313K Strafrecht II (8 C/7 SWS)
B) Wahlpflichtmodule
Es müssen Module im Umfang von mindestens 23 C erfolgreich absolviert werden:
S.RW.1315K Strafprozessrecht (5 C/5 SWS)
S.RW.1316 Strafverfahrensrecht II (6 C/2 SWS)
S.RW.1317 Kriminologie I (6 C/2 SWS)
S.RW.1318 Angewandte Kriminologie (6 C/2 SWS)
S.RW.1319 Strafvollzug (6 C/2 SWS)
S.RW.1320 Jugendstrafrecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1321 Europäisches Strafrecht und Strafanwendungsrecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1322 Völkerstrafrecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1324 Wirtschaftsstrafrecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1326 Cases and Developments in International Criminal Law (6 C/2 SWS)
S.RW.1327 Strafrecht III (6 C/2 SWS)
S.RW.1330 StPO-Vertiefung - Probleme aus praktischer Sicht (6 C/2 SWS)
S.RW.1418K Einführung in die Rechts- und Sozialphilosophie (4 C/2 SWS)
S.RW.1419K Geschichte der Rechtsphilosophie (4 C/2 SWS)
S.RW.1432 Rechtssoziologie (4 C/2 SWS)
Anstelle der Wahlpflichtmodule können auf Antrag, der an die Studiendekanin oder den Studiendekan der Philosophischen Fakultät zu richten ist, andere strafrechtliche Module (Alternativmodule) aus dem Modulverzeichnis der fachspezifischen Bestimmungen des 2-Fächer-BA-Faches Rechtswissenschaften in der jeweils aktuellen Fassung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen absolviert werden. Dem Antrag ist die Zustimmung der Studiendekanin oder des Studiendekans der Juristischen Fakultät beizufügen. Die Entscheidung trifft die Studiendekanin oder der Studiendekan der Philosophischen Fakultät. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden; ein Rechtsanspruch der Antragstellering oder des Antragstellers auf Zulassung eines Alternativmoduls besteht nicht.
Rechtswissenschaft - Zivilrecht
Im Modulpaket (außerfachlicher Kompetenzbereich) im Studiengebiet „Rechtswissenschaft - Zivilrecht“ sind wenigstens 38 C nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erwerben.
A) Pflichtmodul
Es muss folgendes Modul im Umfang von 8 C erfolgreich absolviert werden:
B.WIWI-OPH.0009 Recht (8 C/ 6 SWS)
B) Wahlpflichtmodule
Es müssen Module im Umfang von mindestens 30 C erfolgreich absolviert werden:
S.RW.0115K Grundkurs III im Bürgerlichen Recht (4 C/2 SWS)
S.RW.1116Ak Sachenrecht I (4 C/4 SWS)
S.RW.1116bK Sachenrecht II (4 C/4 SWS)
S.RW.1118a Grundzüge des Familienrechts (6 C/2 SWS)
S.RW.1118b Grundzüge des Erbrechts (6 C/2 SWS)
S.RW.1118c Familien- und Erbrecht – Vertiefung (6 C/2 SWS)
S.RW.1124 Grundzüge des Arbeitsrechts (6 C/2 SWS)
S.RW.1125 Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1126 Betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung (6 C/2 SWS)
S.RW.1130 Handelsrecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1131a Grundzüge des Gesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrecht) (6 C/2 SWS)
S.RW.1131b Grundzüge des Kapitalgesellschaftsrechts (6 C/2 SWS)
S.RW.1132 Wettbewerbsrecht (UWG) (6 C/2 SWS)
S.RW.1136 Wirtschaftsrecht der Medien (6 C/2 SWS)
S.RW.1137 Immaterialgüterrecht II (Gewerbliche Schutzrechte) (6 C/2 SWS)
S.RW.1138 Presserecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1139 Immaterialgüterrecht I (Urheberrecht) (6 C/2 SWS)
S.RW.1140 Jugendmedienschutzrecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1151 Vertiefung im Individualarbeitsrecht (6 C/2 SWS)
S.RW.1411aK Deutsche Rechtsgeschichte (Rechtsgeschichte des Mittelalters) (4 C/2 SWS)
S.RW.1411bK Deutsche Rechtsgeschichte (Neuere Rechtsgeschichte) (4 C/2 SWS)
S.RW.1412aK Römische Rechtsgeschichte (Antike Rechtsgeschichte) (4 C/2 SWS)
S.RW.1412bK Römische Rechtsgeschichte (Rezeptionsgeschichte) (4 C/2 SWS)
Anstelle der Wahlpflichtmodule können auf Antrag, der an die Studiendekanin oder den Studiendekan der Philosophischen Fakultät zu richten ist, andere zivilrechtliche Module (Alternativmodule) aus dem Modulverzeichnis der fachspezifischen Bestimmungen des 2-Fächer-BA-Faches Rechtswissenschaften in der jeweils aktuellen Fassung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen absolviert werden. Dem Antrag ist die Zustimmung der Studiendekanin oder des Studiendekans der Juristischen Fakultät beizufügen. Die Entscheidung trifft die Studiendekanin oder der Studiendekan der Philosophischen Fakultät. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden; ein Rechtsanspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Zulassung eines Alternativmoduls besteht nicht.
Religionswissenschaft
Eine Übersicht, welche Module Sie für diesen außerfachlichen Kompetenzbereich belegen müssen, finden Sie im Modulverzeichnis zum Fach „Religionswissenschaft“ im Abschnitt „Modulpaket "Religionswissenschaft" im Umfang von 42 C“.
Soziologie
Eine Übersicht, welche Module Sie für diesen außerfachlichen Kompetenzbereich belegen müssen, finden Sie im Modulverzeichnis zum Fach „Soziologie“ im Abschnitt „Soziologie als Kompetenzbereich (Bachelor) im Umfang von 40 C“.
Turkologie
Eine Übersicht, welche Module Sie für diesen außerfachlichen Kompetenzbereich belegen müssen, finden Sie im Modulverzeichnis zum Fach „Turkologie“ im Abschnitt „Studienangebote im Rahmen anderer Studiengänge - Modulpaket (außerfachlicher Kompetenzbereich) "Turkologie".
Volkswirtschaft und internationale Ökonomie (zulassungsbeschränkt)
Eine Übersicht, welche Module Sie für diesen außerfachlichen Kompetenzbereich belegen müssen, finden Sie in der Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelor-Studiengang „Politikwissenschaft“ im Abschnitt „Außerpolitikwissenschaftlicher Kompetenzbereich (wenigstens 40 C) – Kompetenzbereich „Volkswirtschaftslehre und Internationale Ökonomie“.
Die Zulassung zu den Modulen der Wirtschaftswissenschaften ist auf 10 Studierende begrenzt.