MA / LLM Chinesisches Recht & Rechtsvergleichung
Der Studiengang umfasst vier Semester, von denen zwei Semester in Göttingen und zwei Semester in Nanjing zu absolvieren sind. Der Studiengang soll den Studierenden, die bereits ein rechtswissenschaftliches oder sinologisches Studium belegt haben, einen umfänglichen Einblick in das chinesische Recht geben.
Angeboten werden:
- Chinesische Sprache und Rechtsterminologie
- Quellen des chinesischen Rechts und Gesetzgebung
- Zivil- und Wirtschaftsrecht (Vertrags-, Gesellschaftsrecht)
- Öffentliches Recht (Verwaltungs- und Verfassungsrecht)
- Rechtsvergleichung
- Chinesische Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie
- Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Geschichte Chinas.
Der Studiengang soll je nach Studienschwerpunkt zu unterschiedlichen Kompetenzprofilen führen. Im Masterstudiengang mit sinologischem Schwerpunkt werden neben den Kenntnissen des chinesischen Rechts Schwerpunkte im Bereich der chinabezogenen Kontextfächer Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Geschichte Chinas, aber auch der Rechtsgeschichte und der Rechtsphilosophie gesetzt. In differenzierter Form strebt der Studiengang die Erweiterung der Sprachniveaus an.
Allgemeine Informationen
Abschluss: Master of Arts (M.A.) oder Master of Laws (LL.M)
Regelstudienzeit: 4 Semester
Studienbeginn: Wintersemester
Zulassung: zulassungsbeschränkt (Bewerbung bei der Fakultät)
Sprachvoraussetzungen: Chinesischkenntnisse auf dem Niveau HSK 2 (A.2.1). Der Nachweis über dieses Niveau kann auch durch die Teilnahme an universitären Chinesisch-Sprachkursangeboten über 12 SWS erbracht werden
Fakten
- Der Studiengang schließt an bestehende Bachelorstudiengänge in der Sinologie wie Modernes China, Moderne Sinologie an.
- Unterrichtssprache: Deutsch und Englisch
- In dem Studiengang erwerben die Studierenden je nach Schwerpunktsetzung den Abschluss eines M.A. bzw. eines LL.M.
- Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt/ verfügbare Studienplätze: 25
- Studienverlauf: 1. Semester Göttingen, 2. bis 3. Semester Nanjing, 4. Semester Göttingen
Warum in Göttingen und Nanjing?
Die Georg-August-Universität Göttingen, gegründet 1737, versteht sich als international bedeutende Forschungsuniversität mit Schwerpunkten in der forschungsbasierten Lehre.
Die Universität Nanjing, die im Jahre 1902 gegründet wurde, zählt zu den ältesten und besten Universitäten Chinas.
Das Deutsch-Chinesische Institut für Rechtswissenschaft ist ein Gemeinschaftsprojekt der Georg-August-Universität Göttingen und der Universität Nanjing. Es hat sich zum Ziel gesetzt, den Dialog zwischen der deutschen und der chinesischen Rechtskultur zu fördern. Dies geschieht durch Kooperation in Lehre, Forschung und juristischer Praxis.
Außerdem können Studierende am Studienstandort Göttingen vom neugegründeten CeMEAS (Centre for Modern East Asian Studies) profitieren. Mit dem CeMEAS hat die Georg-August-Universität Göttingen die Forschung in den Ostasienwissenschaften neu ausgerichtet. Das CeMEAS arbeitet an der Nahtstelle von Kultur- und Sozialwissenschaften.
Exemplarischer Studienverlauf
Sprachniveau
Master-Studierende mit sinologischem Schwerpunkt sollen stärkere sprachliche Kompetenzen erwerben, sodass sie den Studiengang insgesamt auf dem Niveau HSK 5 zzgl. Fachvokabular abschließen. Dieses Sprachniveau beinhaltet die Befähigung, sich die Inhalte rechtswissenschaftlicher Texte selbständig zu erarbeiten.
Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs mit rechtswissenschaftlichem Schwerpunkt sollen sprachliche Fähigkeiten auf dem Niveau HSK 4 zzgl. Fachvokabular erwerben, sodass sie zu alltäglicher Kommunikation in chinesischer Sprache in der Lage sind und sich die Inhalte rechtswissenschaftliche Texte mit Hilfsmitteln erschließen können.
Berufliche Chancen und Perspektiven
Der „MA/LLM Chinesisches Recht & Rechtsvergleichung“ bereitet sowohl auf eine Promotion als auch auf Tätigkeiten in einer Reihe von Berufsfeldern vor. Möglichkeiten bestehen unter anderem in:
- (Rechts-)beratenden Berufen
- Auswärtiger Dienst oder NGOs
- Internationalen Unternehmen
- Forschung und Lehre
Zulassung und Bewerbung
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsverfahren
Im Zulassungsverfahren werden zunächst die oben genannten Zugangskriterien überprüft. Erfüllen mehr Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen als Studienplätze zur Verfügung stehen, wird zusätzlich ein Auswahlgespräch durchgeführt.
Es wird eine Rangliste erstellt, die Leistungen wie die Abschlussnote, das Ergebnis des Auswahlgesprächs, absolvierte Praktika und weitere für das Studium förderliche Erfahrungen berücksichtigt.
Mehr Informationen
Kontakt:
Georg-August-Universität Göttingen Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft Platz der Göttinger Sieben 6 37073 Göttingen
Tel. +49 551 39-12436 ChinaRecht@jura.uni-goettingen.de
Unterrichtssprache
Die Unterrichtssprache ist Deutsch und Englisch.