Auslandsaufenthalt
Karte potenzieller Austausch-Orte.
Ansprechpartner Göttingen International
Dr. Maren Büttner
Georg August Universität Göttingen
Auslandsstudienberaterin
Abteilung Göttingen International- (GI)
Bereich Internationale Beziehungen
Von-Siebold-Str. 2
Raum Nr. 0.116
D-37075 Göttingen
Tel: + 49 (551) 39-21327
maren.buettner@zvw.uni-goettingen.de
Sprechzeiten: Mo, Mi, und Fr: 10:00 - 13:00 Uhr
Ansprechpartner am Ostasiatischem Seminar
Learning Agreement
Bewerbung Auslandsstudium 2024
- Folgende Email betrifft die Studierenden der BA-Studiengänge Moderne Sinologie und Chinesisch als Fremdsprache –
Liebe Studierende,
der Bewerbungsprozess für das Auslandssemester hat begonnen. Alle Studierenden der BA-Studiengänge Moderne Sinologie und Chinesisch als Fremdsprache, die im 5. Semester (Wintersemester 2025/26) ein Auslandssemester absolvieren müssen, können sich jetzt bewerben. Bitte gehen Sie dabei wie folgt vor:
1. Füllen Sie das beigefügte Formular aus, indem Sie drei Standorte aus den acht Partneruniversitäten auswählen und Ihre Auswahl sachlich begründen.
2. Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit Ihrem Notenspiegel aus FlexNow bis spätestens 15.10.2024 an folgende E-Mail-Adresse: exchangesemester.oas@uni-goettingen.de Bitte beachten Sie, dass nach dem Fristende eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können.
3. Die Verteilung und Koordinierung der Austauschplätze erfolgt unter Berücksichtigung Ihrer Prioritäten, sodass möglichst alle Studierenden einen Platz erhalten.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihre E-Mails, um über die nächsten Schritte informiert zu bleiben. Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit besten Grüßen,
Ziyi Zhu
Regelungen für Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt im Wintersemester an einer Universität in Festlandchina/Taiwan um das Sommersemester verlängern möchten:
- Sie nehmen im SoSe kein Urlaubssemester.
- Sie können daher im SoSe CP erwerben.
- Modul B.OAW.MS.18 „Rezension“ können Sie im SoSe regulär abschließen.
- Modul B.OAW.MS.19 „Moderne Schriftsprache“ können Sie im SoSe regulär abschließen: Sie können an der Prüfung, die Anfang Juli stattfindet, regulär teilnehmen, da das Semester in China/Taiwan Ende Juni endet.
- Modul B.OAW.MS.20a „Modernes Chinesisch V“ können Sie im SoSe regulär abschließen: Sie können an der Prüfung für Modul 20a trotz fehlender Anwesenheit bei den 2 SWS, die im SoSe besucht werden müssen, teilnehmen, wenn Sie während des SoSe in China/Taiwan nachweislich mindestens 2 SWS Sprachunterricht besucht haben.
- Sie werden dennoch eine Studienzeitverlängerung von 1 Jahr haben, da Sie B.OAW.MS.21 „Modul zur Vorbereitung auf die Bachelorarbeit“ versäumen und erst ein Jahr später abschließen können.
Studierende BA CaF:
- Sie nehmen im SoSe kein Urlaubssemester.
- Sie können daher im SoSe CP erwerben.
- Modul B.OAW.MS.19 „Moderne Schriftsprache“ können Sie im SoSe regulär abschließen: Sie können an der Prüfung, die Anfang Juli stattfindet, teilnehmen, da das Semester in China/Taiwan Ende Juni endet.
- Modul B.OAW.MS.20b „Modernes Chinesisch V“ können Sie im SoSe regulär abschließen: Sie können an der Prüfung für Modul 20b trotz fehlender Anwesenheit bei den 2 SWS, die im SoSe besucht werden müssen, teilnehmen, wenn Sie während des SoSe in China/Taiwan nachweislich mindestens 2 SWS Sprachunterricht besucht haben.
- So haben Sie die Möglichkeit, trotz Verlängerung des China-/Taiwanaufenthaltes nach sechs Semestern abzuschließen, vorausgesetzt sie haben alle Leistungen erbracht und geben Ihre BA-Arbeit trotz Verlängerung des China-/Taiwanaufenthaltes rechtzeitig ab.
Regelungen für Studierende, die im SoSe privat, also NICHT an einer Universität in China/Taiwan bleiben:
- Sie müssen ein Urlaubssemester nehmen.
- Sie können daher im SoSe KEINE CP erwerben.
- Modul B.OAW.MS.18 „Rezension“ können Sie im nachfolgenden WiSe, aber nicht während des Urlaubssemesters abschließen.
- Die Module B.OAW.MS.19 und B.OAW.MS.20a können Sie jetzt noch NICHT abschließen, sondern erst im darauffolgenden Jahr.
- Das bedeutet eine Studienzeitverlängerung um 1 Jahr.
Studierende BA CaF:
- Sie müssen ein Urlaubssemester nehmen.
- Sie können daher im SoSe KEINE CP erwerben.
- Die Module B.OAW.MS.19 und B.OAW.MS.20b können Sie jetzt noch NICHT abschließen, sondern erst im darauffolgenden Jahr.
- Das bedeutet eine Studienzeitverlängerung um 1 Jahr.
Abschließend möchten wir Ihnen noch folgende Information geben:
Wir erwarten NICHT von unseren Studierenden, dass sie nach ihrer Rückkehr vor dem 6. Semester eine HSK 5-Prüfung absolvieren und bestehen müssen.
Unsere Partneruniversitäten im Detail
- Beijing Foreign Studies University (北京外国语大学), Beijing
- Fudan University (复旦大学), Shanghai
- Nanjing University (南京大学), Nanjing
- National Chengchi University (台灣政治大學), Taipei
- National Taiwan Normal University (台灣師範大學), Taipei
- Peking University (北京大学), Beijing
- Renmin University (人民大学), Beijing
- Sichuan University (四川大学), Chengdu
- Wuhan University (武汉大学), Wuhan
- Zhejiang University (浙江大学), Hangzhou
Studierendenmobilität/ Formular- und Verfahrens-Checkliste für Studierende
Antrag auf Durchführung von reisemedizinischen Untersuchungen / Beratungen sowie Reiseimpfungen
Verfahren für Empfehlungsschreiben und Gutachten
1. Bitte richten Sie ihr Anliegen NICHT an einzelne Mitarbeiter des Seminars, sondern immer per E-Mail an das Sekretariat (oas@gwdg.de).
2. Bitte tun Sie das immer mindestens vier Wochen bevor Sie das Empfehlungsschreiben/Gutachten benötigen. Nur in begründeten Ausnahmefällen können wir zu kurzfristig eingegangenen Bitten nachkommen.
3. Bitte nennen Sie in Ihrer E-Mail immer
a) bis wann Sie das Empfehlungsschreiben/Gutachten brauchen,
b) Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Studiengang, Fachsemester und Matrikelnummer,
c) für was Sie das Empfehlungsschreiben/Gutachten benötigen (Institution, Art des Antrags, welchen das Empfehlungsschreiben/Gutachten flankieren soll),
d) ob es formlos sein kann oder ob es in ein Formular eingetragen werden muss. In letzterem Falle fügen Sie das Formular bitte bei oder geben die URL an,
e) wie das Empfehlungsschreiben/Gutachten (per Post, Fax, E-Mail direkt an den Adressaten oder im verschlossenen Umschlag an den Studierenden), in welcher Sprache und an wen (evtl. Name einer Person, in jedem Fall aber Institution und Adresse) weitergeleitet werden soll.
4. Sollte eine Thematik, ein Fachgebiet für Ihre Bewerbung besonders wichtig sein, dann erwähnen Sie das bitte und teilen Sie uns auch mit, bei wem Sie diesbezüglich bisher bei uns ausgebildet wurden. Nur so können wir die jeweilige Lehrkraft in die Erstellung des Empfehlungsschreibens/Gutachtens angemessen mit einbeziehen.
Bei den regelmäßig stattfindenden Treffen der Mitarbeiter des Seminars werden diese Anfragen dann besprochen und die entsprechenden Empfehlungsschreiben/Gutachten bearbeitet.
Diese Prozedur sieht auf den ersten Blick komplex und sehr formell aus, stellt aber sicher, dass wir alle notwendigen Informationen rechtzeitig erhalten und so die benötigten Empfehlungsschreiben/Gutachten in der angemessenen Form verfassen können. Es ist somit letztlich in Ihrem Interesse, dass wir ab sofort so verfahren.